AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tim Klötzing

  1. Geltungsbereich
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt) gelten für alle Rechtsgeschäfte von „Tim Klötzing“ in den Bereichen Beratung, Strategieberatung, Marketingberatung, Coaching, Seminare, Markenstrategie, Unternehmensberatung und allgemeine Dienstleistung mit unternehmerischen (§ 14 BGB) Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
    2. Sie gelten auch für zukünftigen Leistungen, auch wenn ihre Einbeziehung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
    3. Abweichende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie gelten nur, wenn und soweit wir uns ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt haben.
    4. Auch in der vorbehaltlosen Erbringung der Leistung durch uns liegt kein Anerkenntnis der von den diesen AGB abweichenden oder diese ergänzenden AGB des Kunden.
  2. Leistungsumfang
    1. Die von uns angebotenen Leistungen umfassen insbesondere Beratungsleistungen und Coachings sowohl in persönlichem Kontakt als auch online.
    2. Der konkrete Umfang der Leistungen sowie die durch den Kunden zu zahlende Vergütung ergeben sich aus unserer jeweiligen Leistungsbeschreibung/dem Angebot. Ist nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet, erbringen wir die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung.
    3. Ein entstehender Mehraufwand durch Änderungs- oder Ergänzungswünsche sowie lückenhafte oder nachträglich korrigierte Angaben des beauftragenden Unternehmens geht zu Lasten des beauftragenden Unternehmens und wird – wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart – separat berechnet.
    4. Wir schulden ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung nicht die (insbesondere, aber nicht ausschließlich patent-, design-, wettbewerbs-, kennzeichen-, lebensmittel-, u. arzneimittel- oder datenschutz-) rechtliche Zulässigkeit der Verwendung/Anwendung der erbrachten Leistung. Wird eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit durch uns ausdrücklich vereinbart, werden wir dazu externe Dritte (Rechtsanwälte, Behörden u. a.) einschalten und die diesbezüglichen Kosten sind durch den Kunden zu tragen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    5. Die Eintragungs- oder Schutzfähigkeit der durch uns für den Kunden erbrachten Leistungen ist nur dann durch uns geschuldet, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart worden ist.
    6. Hat der Kunde einen Entwurf, ein Konzept, ein Angebot, etc. freigegeben, so bestätigt er damit die Richtigkeit und Vollständigkeit des Entwurfes, Konzeptes, Angebotes, etc.
    7. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Dienstleistungsvertrages steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  3. Vertragsschluss, Termine
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas Anderes ausdrücklich vereinbart.
    2. Der Vertrag kommt mit der Annahme unseres Angebotes durch den Kunden und deren Zugang bei uns zustande.
    3. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen.
    4. Alle von uns angegebenen und mit den Kunden vereinbarten Leistungs- und Abgabetermine sind unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Vergütung, Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
    1. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Ist nichts Anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist – sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist – mit Rechnungszugang ohne Abzüge fällig.
    3. Bei nicht erfolgter Zahlung trotz Fälligkeit einer Rechnung haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr auf den jeweils fälligen Rechnungsbetrag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit (§ 353 HGB). Unsere Berechtigung, im Verzugsfalle Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) oder bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens diesen geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
    4. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, für noch nicht durchgeführte Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist.
    5. Etwaig vereinbarte Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Kunde den Rechnungsbetrag nicht vollständig gezahlt hat (Eingang bei uns) und die für die Dienstleistungen erforderlichen Daten bei uns vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind.
  5. Mitarbeiter, Subunternehmer
    1. Wir sind berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wir zur Leistungserbringung für den Kunden einsetzen. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit auszutauschen, sofern dadurch eine vertrags- und fristgemäße Ausführung von mit dem Kunden vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigt wird.
    2. Die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen von uns eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen ausschließlich unserem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht, auch soweit diese vorübergehend im Betrieb des Kunden tätig werden sollten.
    3. Wir sind berechtigt, uns zur Ausführung vereinbarter Leistungen der Unterstützung Dritter zu bedienen und Subunternehmer zu beauftragen.
  6. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
    1. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur wegen unstreitiger oder gerichtlich festgestellter Gegenforderungen und solcher Forderungen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Gegenansprüchen und solchen Gegenansprüchen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
    2. Uns stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt im gesetzlichen Umfang zu.
    3. Der Kunde ist ohne eine ausdrückliche Vereinbarung mit uns nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem mit uns bestehenden Vertrag an Dritte abzutreten oder anderweitig auf diese zu übertragen.
  7. Geistiges Eigentum, Urheberrecht, Nutzungs- und Verwertungsrechte
    1. Ist zwischen dem Kunden und uns nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, gilt das Folgende:
    2. An den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumen wir dem Kunden mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch das beauftragende Unternehmen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf Deutschland beschränktes, zeitlich aber unbegrenztes Nutzungsrecht ein.
    3. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von uns gestalteten Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
    4. Wir dürfen die von uns konzipierten Arbeitsergebnisse (insbesondere Werbemittel) zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf unserer Internet-Website sowie auf von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung regelmäßig erstellten Datenträgern bzw. Cloud-Systemen nutzen.
  8. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich, zu unterstützen. Der Kunde hat unter anderem stets dafür Sorge zu tragen, dass wir alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig erhalten, dass die zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind sowie in angemessenem Umfang Fachpersonal des beauftragenden Unternehmens zur Verfügung steht, um den für die Leistungserbringung erforderlichen Informationsaustausch sicherzustellen.
    2. Bei Vereinbarung von Leistungen über einen Remote-Zugriff auf die digitale Infrastruktur des Kunden oder bei Onlineveranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, die für eine Remote-Verbindung bzw. die Teilnahme an der Onlineveranstaltung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen und diese für die gesamte Dauer der Leistungserbringung durch uns uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.
    3. Wir sind berechtigt, dem Kunden etwaige Mehrkosten, die aus der Nichterfüllung der diesem nach den Ziffern 8.1 und 8.2 obliegenden Mitwirkungspflichten entstehen, zu den vereinbarten Honorarsätzen bzw. – nach unserer Wahl – in von uns nachzuweisender tatsächlicher Höhe in Rechnung zu stellen. Dies gilt entsprechend für unsere Behinderung bei der Auftragsdurchführung durch von dem Kunden zu vertretende Umstände, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach einer Behinderungsanzeige von uns entsprechende Abhilfe schafft.
  9. Haftung
    1. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte wesentliche Vertragspflichten/Kardinalpflichten). Auch Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.
    2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) und für Pflichtverletzungen durch unsere Organe und Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des beauftragenden Unternehmens ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
    4. Für Datenverluste haften wir unter Berücksichtigung der in dieser Ziffer 9 enthaltenen Einschränkungen nur dann und nur soweit, wenn/wie der Verlust nicht durch seitens des Kunden zu ergreifende, übliche Sicherungsmaßnahmen (regelmäßiges Backup, redundante Systeme) hätten vermieden bzw. reduziert werden können.
  10. Höhere Gewalt
    1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, das/der eine der Parteien daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegen, sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnten und die Auswirkungen der Hindernisse von der Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Dazu zählen insbesondere Krieg (erklärt oder nicht erklärt), umfangreiche militärische Mobilisierung, Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie, Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen, Pandemien oder Epidemien, behördliche oder gesetzliche Anordnungen infolge einer Epidemie oder Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis, Boykott, Streik und rechtmäßige Aussperrung, unrechtmäßige Besetzung von Gebäuden.
    2. Können wir unsere Leistung infolge höherer Gewalt nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen, sind beide Vertragsparteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, soweit kein Einvernehmen über eine spätere Leistungserbringung erzielt wird.
  11. Datenschutz
    1. Der Kunde ist darauf hingewiesen und gestattet, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung und Abrechnung Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden. Leistungsnachweise und Rechnungen gelten gleichzeitig als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes.
    2. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (www.tim-kloetzing.de/datenschutzerklaerung/)
  12. Laufzeit, Kündigung
    1. Sind nicht einzelne Leistungen ohne eine bestimmte Laufzeit Gegenstand der Vereinbarung, ist der jeweilige Vertrag ist für die in unserem Angebot angegebene und mit dem Kunden vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
    2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 (vier) Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit gekündigt hat.
    3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.